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Kinder- und Jugendschutz in der Schützengilde Schwann e.V.

Die Jugendarbeit ist eine feste Größe innerhalb unseres Vereins und trägt wesentlich zum Fortbestand und der Zukunft der Schützengilde bei. In unserem Verantwortungsbewusstsein gegenüber den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen legen wir den größten Wert auf ihr Wohlbefinden und ihre Sicherheit.


Mit einem konkreten Bewusstsein zum Kinder- und Jugendschutz setzen wir uns aktiv mit den Themen Gewaltschutz und den Schutz vor Übergriffen auseinander und verpflichten uns bewusst Sorge zu tragen. Wir wollen mit allen Erziehungsberechtigten durch Transparenz und Offenheit eine auf gegenseitiges Vertrauen basierende Beziehung ermöglichen und Wege aufzeigen, wie eine gute und erfolgreiche Jugendarbeit gelingen kann.

 

Die Schützengilde Schwann bekennt sich ausdrücklich zum Kinder- und Jugendschutz und setzt sich für sie ein. Die Arbeit mit unserer Jugend ist uns ein besonderes Anliegen, weshalb wir zu jeder Zeit gegenüber den uns anvertrauten Jungschützinnen und Jungschützen nach den gesellschaftlichen Werten und Normen die Tätigkeit ethisch und moralisch gerecht ausüben, um Schaden und Nachteil abzuwehren.

 

Folgend erklärt die Schützengilde Schwann e.V., den ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen:

  • in unserer Rolle als gutes Vorbild voranzugehen und beispielgebend zu sein

  • unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht mit Achtung und Respekt zu begegnen

  • in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und zu bestärken

  • in ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern und die sportlichen Ziele entwicklungsgerecht auszurichten

  • weder durch psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt Schaden zukommen zu lassen

  • den verantwortungsvollen und fachgerechten Umgang und die sichere Bedienung mit den ihnen zur Verfügung gestellten Sportgeräten zu lehren und die notwendigen geforderten Verhaltensweisen für das sportliche Schießen zu vermitteln

  • als vollwertige Mitglieder ernst zu nehmen und ihnen Mitbestimmungsmöglichkeiten anzubieten, sowie zu Anregungen und Ideen zu ermutigen

  • jede Form der Missachtung des Kinder- und Jugendschutzes zu verfolgen und den notwendigen Beistand zu gewährleisten